Motorrad & Abenteuer auf zwei Rädern
Erlebe unvergessliche Motorradtouren durch die atemberaubende Fränkische Schweiz.
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Die Fränkische Schweiz: Ein Paradies für Kurvenliebhaber & Naturfreunde
Bei Wagners Bikerstore sind wir leidenschaftlich daran interessiert, Ihnen das beste Vermietungserlebnis in Franken für Motorräder & Quad´s zu bieten. Unsere Mission ist es, Ihnen die Freiheit und das Abenteuer zu ermöglichen, die Straßen auf zwei Rädern zu erleben.
Wir bieten eine breite Auswahl an hochwertigen Motorrädern & Quad´s, die für jeden Fahrstil geeignet sind. Egal, ob Sie ein sportliches Bike oder ein komfortables Cruiser suchen, bei Wagners Bikerstore finden Sie das perfekte Motorrad oder Quad für Ihr nächstes Abenteuer.
Service rund um Ihr Fahrzeug
"Seit 30 Jahren schlägt mein Herz für japanische Motorräder!
Als Meisterwerkstatt mit langjähriger Erfahrung biete ich Reparaturen, Wartung und Inspektionen für alle japanischen Marken. Vertrauen Sie auf meine Expertise und bringen Sie Ihr Bike in Topform!
Die Sicherheit unserer Kunden hat für uns oberste Priorität. Jedes Motorrad in unserer Flotte wird regelmäßig gewartet und geprüft, um sicherzustellen, dass Sie ein sicheres und zuverlässiges Fahrvergnügen haben.
Unser engagiertes Team steht Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und sicherzustellen, dass Sie das perfekte Fahrerlebnis haben.
Bei Wagners Bikerstore bieten wir eine breite Auswahl an Motorrädern, die für jeden Fahrstil geeignet sind. Ob Sie ein sportliches Bike oder ein gemütliches Cruiser-Modell suchen, wir haben das perfekte Motorrad für Sie. Alle Fahrzeuge sind gut gewartet und in einwandfreiem Zustand, um Ihnen ein sicheres und angenehmes Fahrerlebnis zu garantieren.
Wir verstehen, dass jeder Fahrer unterschiedliche Bedürfnisse hat. Deshalb bieten wir bei Wagners Bikerstore flexible Mietoptionen an. Mieten Sie Ihr Motorrad für einen Tag, ein Wochenende oder sogar für mehrere Wochen. Egal, wie lange Sie fahren möchten, wir haben die passende Lösung für Sie.
Bei Wagners Bikerstore glauben wir daran, dass das Mieten eines Motorrads erschwinglich sein sollte. Unsere Preise sind transparent und wettbewerbsfähig, sodass Sie sicher sein können, dass Sie das beste Angebot erhalten. Prüfen Sie unsere Preisgestaltung und erleben Sie das Fahren ohne hohe Kosten.
Unser engagiertes Team bei Wagners Bikerstore ist bestrebt, Ihnen den besten Service zu bieten. Wir helfen Ihnen bei der Auswahl des perfekten Motorrads und stehen Ihnen während des gesamten Mietprozesses zur Seite. Ihre Zufriedenheit ist unser oberstes Ziel, und wir sind hier, um sicherzustellen, dass Ihr Erlebnis herausragend ist.
Sicherheit hat bei Wagners Bikerstore oberste Priorität. Bei jeder Motorradvermietung stellen wir Ihnen die notwendige Sicherheitsausrüstung zur Verfügung, einschließlich Helme und Schutzkleidung. Wir möchten sicherstellen, dass Sie nicht nur Spaß am Fahren haben, sondern auch sicher unterwegs sind.
Mieten Sie ein Motorrad bei Wagners Bikerstore und entdecken Sie die wunderschöne Landschaft Deutschlands. Ob malerische Straßen oder aufregende Landstraßen, mit einem Motorrad haben Sie die Freiheit, die Umgebung in Ihrem eigenen Tempo zu erkunden. Planen Sie Ihre Route und erleben Sie unvergessliche Abenteuer.
Bitte wende dich unter wagnersbikerstore@gmail.com an uns, wenn du keine Antwort auf deine Frage findest.
Um ein Motorrad bei Wagners Bikerstore zu mieten, müssen Sie mindestens 23 Jahre alt sein und einen gültigen Führerschein der Klasse A oder A1 besitzen.
Für Quad ist ein Pkw Führerschein Klasse B ausreichend.
Bei Wagners Bikerstore können Sie ein Motorrad für einen Tag oder bis zu mehreren Wochen mieten, je nach Verfügbarkeit und Ihren Bedürfnissen.
Fragen Sie uns nach unseren Wochenende-Tarifen
Ja, bei Wagners Bikerstore bieten wir verschiedene Versicherungsoptionen für unsere Mietmotorräder & Quad an, um Ihnen Sicherheit während Ihrer Fahrt zu gewährleisten.
"Das Adrenalin im Blut, der Wind in den Haaren, die Freiheit auf zwei oder vier Rädern – das ist mein Revier! Als Zweirad-Meister mit 30 Jahren Erfahrung sorge ich dafür, dass Ihr japanisches Motorrad oder Quad Sie sicher und zuverlässig begleitet.
Vertrauen Sie auf meine Expertise!"
Reparatur nur nach Terminvereinbarung.
Wir schätzen unsere Kunden sehr und freuen uns, dass du unsere Website besuchst. Was können wir für dich tun?
Königsbergerstr.4, 91301 Forchheim, Germany
Heute | Geschlossen |
Die Vermietung des Motorrades erfolgt zu den auf dem Mietvertrag festgehaltenen, sowie aufgrund der
nachfolgenden Bestimmungen, die vom Mieter durch seine Unterschrift ausdrücklich als verbindlicher
Vertragsinhalt anerkannt werden. Mündliche Vereinbarungen sind nichtig und werden nicht anerkannt.
1. Übergabe des Mietmotorrades
Der Mieter anerkennt, dass sich das Mietmotorrad in gutem äußeren und in betriebssicherem Zustand
befindet und frei von offensichtlichen Schäden ist. Er verpflichtet sich, das Mietmotorrad bei der
Übernahme auf allfällige Mängel zu überprüfen und diese in den Vertrag zu übernehmen, damit bei der
Rückgabe keine Missverständnisse entstehen. Der Vermieter bleibt Eigentümer des Mietfahrzeuges.
2. Miettarif
Der Miettarif, inklusive der Versicherung, ist zusammen mit der vom Vermieter festgelegten Kaution im
Voraus zahlbar. Allfällige Mehrkosten pro Kilometer sind nachträglich zu begleichen und können mit der
Kaution verrechnet werden.
3. Versicherung und Verkehrssteuer
Für das Mietfahrzeug besteht eine Vollkasko- und eine Haftpflichtversicherung. Es gelten die
Bestimmungen der durch den Vermieter abgeschlossenen Versicherungspolice. Die Unfallversicherung
für den Fahrer ist nicht inbegriffen. Der Fahrzeuglenker ist für seine Unfallversicherung selbst
verantwortlich.
4. Pflege des Fahrzeuges
Das Mietmotorrad ist nach den Angaben des Vermieters zu pflegen und zu warten; der Motorenölstand
und die Funktionstüchtigkeit der Bremsen sowie die allgemeine Betriebssicherheit sind vor jeder Fahrt zu
überprüfen. Das Fahrzeug ist sorgfältig und gewissenhaft zu bedienen, bzw. damit zu fahren.
5. Benutzung und Berechtigung zum Lenken des Mietfahrzeuges
Das gemietete Fahrzeug darf nur vom Mieter gefahren werden, oder einer im Mietvertrag unter
„zusätzlicher Lenker“ eingetragen Person. Das Fahren in hartem Gelände (Offroad), auf Motocrosspisten
oder Rennstrecken ist nicht erlaubt.
"Fahrzeuge für die Rennsportvermietung sind davon ausgeschlossen. "
Die Teilnahme an Weiterbildungskursen und Instruktorenkursen
setzen eine Deklaration voraus und können einen erhöhten Mietpreis nach sich ziehen. Es dürfen
keinerlei Teile montiert, demontiert oder ausgetauscht werden. Gewerbsmäßige Transporte von
Personen oder Waren sind verboten.
6. Reparaturen und Wartungsarbeiten
Im In- und Ausland dürfen Reparatur- und Wartungsarbeiten nur mit dem Einverständnis des Vermieters
von offiziellen Markenvertretern ausgeführt werden. Notfallnummer siehe Mietvertrag. Pannen dürfen nur
vom offiziellen Pannendienst, welcher in der Fahrzeugvermietung inbegriffen ist, oder von offiziellen
Markenvertretern ausgeführt werden. Lässt der Mieter die genannten Arbeiten von anderen Personen
ausführen, trägt er die Kosten selbst. Der Mieter kann keine Treibstoff-, Reinigungs-, Abschlepp-,
Ersatzfahrzeug- oder etwelche anderen Umtriebe oder Unkosten geltend machen.
7. Unfall, Diebstahl und andere Schadenfälle sowie Bussen
Alle Schadenfälle sind unverzüglich dem Vermieter zu melden. Es ist in allen Schadenfällen ein,
Schadenformular auszufüllen. Notfallnummer siehe Mietvertrag. Die Selbstbehalte der Kasko bzw.
Vollkaskoversicherung inklusive Umtriebe und weitere Unkosten (Pauschal) gelten gemäß der aktuellen
Mietliste, je Schadenfall. Der Haftpflichtselbstbehalt beträgt die Höhe gemäß der abgeschlossenen
Versicherungspolice. Der Vermieter behält sich das Recht vor, für Umtriebe eine Pauschale von 500 €
dem Mieter in Rechnung zu stellen. Für Weiterleitungen von Verkehrsübertretungen (Anzeigen oder
Bussen) verrechnet der Vermieter eine Gebühr von 25 €.-.
Für vom Vermieter unbemerkte oder vom
Mieter verheimlichte Schäden am Mietfahrzeug, die nach erfolgter Abrechnung festgestellt werden, kann
der Vermieter den Mieter bis zur nächsten Vermietung noch nachträglich haftbar machen. Er hat
derartige Schäden unmittelbar nach deren Feststellung dem Mieter mittels eingeschriebenen Briefs
anzuzeigen.
8. Rückgabe des Mietmotorrades
Der Mieter verpflichtet sich, das Motorrad und oder Quad dem Vermieter zum vereinbarten Zeitpunkt in einem tadellosen
Zustand, mit allen Dokumenten und Zubehör, gereinigt und mit dem gleichen Benzintankinhalt am
vereinbarten Ort zurückzugeben. Muss der Vermieter das Fahrzeug nachtanken, so wird nebst den
Benzinkosten 2 € je Liter Super ein Bearbeitungsaufwand 10 €.- erhoben. Annullierung oder Verlängerung des
Mietverhältnisses haben mindestens 48 Stunden vor Beginn bzw. Ende der vertraglichen Mietdauer zu
erfolgen. Wird das Fahrzeug nicht zur vereinbarten Zeit zurückgebracht oder deckt die hinterlegte
Kaution nicht die effektive Miete, so erlischt der Mietvertrag sofort automatisch ohne vorherige schriftliche
Kündigung. Der Mieter haftet für alle daraus entstehenden Umtriebe und Ausfälle, wie zum Beispiel die
Miete, ausgefallene Folgemiete usw.
9. Vertragsverletzungen / Schlussbestimmungen
Bei Vertragsverletzung hat der Mieter die daraus entstehenden Kosten zu tragen. Mündliche
Nebenabreden sind ungültig. Ein Retentionsrecht des Mieters am Motorrad aus irgendwelchen Gründen
ist ausgeschlossen. Mietgesuche können ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. Im Weiteren
gelten die Bedingungen der auf diesem Fahrzeug abgeschlossenen Versicherung. Der Gerichtsstand ist
der Wohnort des Vermieters.
Der Tag ist beinahe schon gekommen und wir treffen gerade unsere Vorbereitungen. Lass dir das nicht entgehen!
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